Digitalisierung, Smart Home, Maschine-zu-Maschine-Kommunikation. Das sind nur wenige Schlagworte, die das Internet of Things (IoT) beschreiben. Aber wie steht es um die persönliche Privatsphäre und den Datenschutz im Internet der Dinge?

Internet der Dinge – Was ist das?

Das Internet der Dinge ist ein Oberbegriff für die Vernetzung von Gegenständen, die eigenständig über das Internet im Dienste ihres Besitzers kommunizieren und für diesen auf diese Weise vielfältige Aufgaben übernehmen. Ein Beispiel hierfür bilden Smart Home Systeme: In einem Smart Home sind die meisten Geräte miteinander und mit der Haustechnik verknüpft. Dadurch lassen sich beispielsweise die Rollladen per Smartphone öffnen und verschließen oder das Licht regulieren. Smart Home Systeme verfügen in der Regel über eine zentrale Schnittstelle, die sich im Haus oder der Wohnung befindet und die die Daten verwaltet. Die Hausbesitzer können mit ihrem Smartphone somit nicht nur ständig die aktuellen Daten ihres Hauses abrufen, wie etwa die Raumtemperatur, sondern auch zu jeder Zeit aktiv die Steuerung über Geräte im Haus oder die Haustechnik selbst übernehmen. Die technologische Grundlage, die diese weitreichenden Funktionen erst ermöglicht, ist das  Cloud Computing.

Die Rolle von Cloud Computing für das Internet der Dinge

Das Cloud Computing ist ein besonderer Teil des Internets der Dinge. Es ermöglicht nicht nur die Datenspeicherung außerhalb der eigenen Hardware, sondern bietet seinen Nutzern auch stets die Möglichkeit des Filesharings. Ob Logdateien Ihrer Heimgeräte, Heizungssteuerungen oder Zutrittsberechtigungen, all diese Informationen speichern Sie sicher in der Cloud. Schauen wir uns das Konzept der Reihe nach an. Mit zunehmender Digitalisierung steigt auch die Anzahl der vorhandenen Daten. Umso wichtiger wird auch die Datensicherung. Denn der Verlust von Daten ist nicht nur ärgerlich und zeitintensiv, sondern auch gefährlich. Sensible Daten müssen daher umfänglich gesichert und geschützt werden. Die Cloud-Sicherheit ist aus diesem Grund auch ein zentrales Thema auf der CeBIT 2017 gewesen. Neben zahlreichen Spezialisten für Cloud-Lösungen stellte auch TeamDrive mit seiner Point in Time Recovery (PiTR) einen zukunftsfähigen Beitrag zur Datensicherheit vor.

Persönliche Privatsphäre und Datenschutz

So manch einem mag bei den Begriffen Smart Home, Cloud Computing und dem Internet der Dinge nicht ganz wohl sein. Und tatsächlich sollten Sie überprüfen, ob ihre Cloud sicher ist. Ein Serverstandort in Deutschland bzw. eine Ende zu Ende Verschlüsselung ihrer Daten ist dabei empfehlenswert. Durch eine Ende zu Ende Verschlüsselung sind Daten in der Cloud umfänglich gesichert. Hierfür besitzt sowohl der Absender als auch der Empfänger eine Kopie des verwendeten Schlüssels. Der Absender verschlüsselt dabei eine Datei auf seinem Endgerät mit einem öffentlichen Schlüssel des Empfängers. Beim ersten Kontakt zwischen Sender und Empfänger werden diese Schlüssel automatisch miteinander ausgetauscht. Der extrem robuste AES-256 Algorithmus von TeamDrive sorgt zusätzlich dafür, dass auch der Provider keinen Einblick in die Daten der Nutzer nehmen kann. Dank dieser Zero-Knowledge-Privacy sind Ihre Daten stets vor der Überwachung Fremder geschützt.

Sicheres Cloud Computing dank TeamDrive

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)  hat sich zum Ziel gesetzt, Anwender von Cloud Computing umfänglich über Risiken aufzuklären. Aus diesem Grund hat das Amt einen Anforderungskatalog erstellt, der es den Nutzern ermöglichen soll, selbst Risikoanalysen durchführen zu können. Besonders hebt das BSI hervor, dass der Unternehmensstandort des Providers für die Datensicherheit essenziell ist. Insbesondere Nutzerdaten bei Anbietern mit Sitz in den USA können gefährdet sein, da der Patriot Act US-amerikanischen Behörden erlaubt, auf die Daten ohne Wissen der Anwender zurückzugreifen. Diesem Risiko sind Kunden von TeamDrive hingegen nicht ausgesetzt, da sich unsere Rechenzentren in der Europäischen Union befinden und daher Daten nur entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden.

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