Unsere Welt rückt ständig enger zusammen. Wir denken und handeln immer globaler. Wir bestellen bei Online-Händlern Produkte aus der ganzen Welt und können mit dem Flugzeug in fast alle Länder fliegen. Umso nahe liegender ist es auch, dass Finanzregelungen weltweit vereinheitlicht werden. Im folgenden Artikel erhalten Sie nähere Definitionen und Fakten zu IFRS, IASB und IAS.

Wofür steht IFRS?

Hinter der Abkürzung IFRS verbergen sich die „International Financial Reporting Standards“, übersetzt also die internationalen Rechnungslegungsvorschriften.

Damit sind Standards für Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse gemeint, die eine internationale Vergleichbarkeit von Rechnungslegungen ermöglichen. Diese Regelungen erlauben es, die Finanzberichterstattung über Ländergrenzen hinweg zu vereinheitlichen.

Im Gegensatz dazu steht das Handelsgesetzbuch (HGB). Dieses regelt das Handelsrecht innerhalb Deutschlands. Durch die Rechnungslegungen entsprechend den IFRS wird der Einblick in die finanziellen Informationen von Unternehmen anderer Staaten stark erleichtert.

Herausgeber der Standards ist das „International Accounting Standards Board“ (IASB). Die Abkürzung IAS steht wiederum für die „International Accounting Standards“, also die Regeln selbst. Die IAS schaffen dabei einen Rahmen für das Rechnungswesen, in denen sich die immer etwas ändernden Vorschriften der einzelnen Länder einfügen sollen.

Für wen ist IFRS bzw. IAS Pflicht?

Laut der EU-Verordnung sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, sich an die IFRS zu halten. Dies betrifft meist Konzerne oder auch große Kapitalgesellschaften, die mit Aktien oder Schuldverschreibungen handeln. Doch auch solche Unternehmen, die in naher Zukunft mit Wertpapieren arbeiten wollen und sich mitten in einem Zulassungsprozess befinden, gehören dazu.

Börsenorientierte Unternehmen, die vor Jahren noch Finanzabschlüsse nach dem HGB vorgenommen haben, mussten sich demnach auf die Rechnungslegung der IFRS umorientieren. Näheres dazu regelt auch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) in Deutschland, das die Rechnungslegung der IASB bzw. IFRS für Einzel- und Konzernabschlüsse eingeführt hat.

Ab 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland für viele Unternehmen verpflichtend. Diese Regelung ergänzt die internationalen Standards wie IFRS durch eine national spezifische Anforderung zur digitalen Rechnungsstellung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Rechnungsprozesse GoBD-konform digitalisiert sind, um sowohl rechtliche Vorgaben als auch Effizienzsteigerungen in der Rechnungslegung zu erfüllen.

Freiwillige Verwendung der IFRS bzw. IAS

Einige Unternehmen in Deutschland halten sich an die internationalen Rechnungslegungsstandards, obwohl sie gar nicht dazu verpflichtet sind. Sie dürfen den Jahresabschluss – ergänzend zum HGB – freiwillig nach den IFRS aufstellen. Ein wesentlicher Grund hierfür liegt im Aktienmarkt begründet: Aktien deutscher Unternehmen, die sich an die Rechnungslegungen der IASB halten, sind in der Regel stärker gefragt. In manchen Börsenbereichen stellen die IAS-Standards sogar eine Zulassungsvoraussetzung dar.

Zudem ermöglicht eine freiwillige Verwendung oft eine bessere Zusammenarbeit mit Stakeholdern aus dem Ausland, die sich finanzielle Informationen über das Unternehmen wünschen. Auch internationale Investoren lassen sich so leichter finden.

Trotz allem sind viele Firmen noch skeptisch und fürchten eher die Nachteile. Laut der Deutschen Industrie- und Handelskammer (IHK) wollen sich rund 80 Prozent der Firmen lieber noch nicht mit den komplexen und aufwendigen Regelungen des IFRS befassen.

Wo sind die IFRS-Standards zu finden?

Für deutsche und zugleich börsenorientierte Firmen, die zu den International Financial Reporting Standards verpflichtet sind, gelten die aktuellen Rechnungslegungen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union.
Übersetzungen der Europäischen Kommission weisen zwar gelegentlich Abweichungen in den Definitionen auf und lassen teils andere Interpretationen der IFRS zu. Solange sich allerdings deutsche Unternehmen an die übersetzte Variante aus dem Amtsblatt halten, sind sie auf der gesetzeskonformen und damit rechtlich sicheren Seite.

IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16: Das bedeuten die Zahlen

Die Rechnungslegungen für die Bilanzierungen sind im Jahr 2005 in Kraft getreten. Seitdem werden sie ständig aktualisiert. Hinter den Zahlen verbergen sich demnach die neu veröffentlichen Standards der IFRS.

Zum Beispiel wurden Anfang 2018 die Rechnungslegungen zur Umsatzrealiserung (IFRS 15) und die Bilanzierung von finanziellen Instrumenten (IFRS 9) verpflichtend. Letztere ist dazu da, Finanzinstrumente bewerten zu können. Die Vorgaben befassen sich unter anderem mit der Klassifizierung und der Bilanzierung von Hedge-Geschäften.

Um einen sehr wichtigen Standard handelt es sich bei IFRS 16. Dieser wurde Anfang 2019 eingeführt und befasst sich mit der Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Die Vorgaben haben einige Auswirkungen auf Unternehmen. Durch die veränderte Aufnahme von Leasinggeschäften in der Bilanzierung kann beispielsweise die Höhe der Verschuldung steigen und die Eigenkapitalquote sinken.

Die vielen Neuerungen haben schon so manche Finanzabteilungen und Experten der Bilanzierung ins Schwitzen gebracht. Daher stellt sich die Frage, inwiefern die IFRS überhaupt sinnvoll sind und welche Absichten sie verfolgen. Erfahren Sie deshalb im Folgenden mehr über die Ziele der IASB.

IFRS die Ziele

Grundsätzlich sollen mit den Standards in erster Linie Informationen über die Finanzen und das Vermögen von Unternehmen transparent offengelegt werden.

Folgende weitere Ziele verfolgt das International Accounting Standards Board mit seinen festgelegten Standards:

  • internationale Vergleichbarkeit der Ertragslage

  • korrekter Abschluss mit der jeweils richtigen Rechnungsperiode (z. B. in Form des Quartals oder Geschäftsjahrs)

  • Einhaltung des Fortführungsprinzips der Bilanzen

  • verständliche Jahresabschlüsse

  • Vereinfachung grenzüberschreitender Geschäfte

  • weltweiter Aufbau eines reibungslosen und effizienten Kapitalmarktes

  • Optimierung des Anleger-Schutzes

Auswirkung der IFRS bzw. IAS auf IT-Bereiche

Seitdem größere Unternehmen ihre Bilanzen nicht mehr dem HGB entsprechend erstellen können, sind viele Hürden entstanden. Die IFRS Standards haben große Auswirkungen auf die eingesetzten IT-Systeme. Dazu gehören beispielsweise Management-Tools, Accounting-Software oder diverse Buchungssysteme. Denn diese müssen regelmäßig an die neuen Regelungen angepasst werden.

Hier wird schnell klar: Auch wenn die Rechnungslegung der IFRS bereits seit 2005 gilt, sind bis heute noch nicht alle Systeme korrekt umgestellt. Die aufkommenden Schnittstellenprobleme lassen dabei vor allem mit einem optimierten Projektmanagement lösen. Außerdem sind in der Zukunft noch mehr Experten in den Unternehmen sowie Schulungen für einzelne Mitarbeiter notwendig, um die internationalen Standards korrekt einhalten zu können.