Allgemeine Geschäftsbedingungen der TeamDrive Systems GmbH

1. Allgemeines und Vertragsschluss

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge für die Nutzung von TeamDrive und die damit von uns im Zusammenhang angebotenen Dienste und Produkte. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB stellen wir unsere kostenlose Version gemäß den Regelungen der Ziffer 11 zur Verfügung. Wenn wir darüber getäuscht wurden, dass unser Vertragspartner Verbraucher ist, behalten wir uns die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund vor.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.
  3. Die Darstellung unserer Angebote in unserem Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt, unterbreitet er uns vielmehr das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Der Kunde ist an sein Angebot für die Dauer von zwei Arbeitstagen an unserem Sitz gebunden. Innerhalb dieser Zeitspanne können wir die Annahme oder Ablehnung des Angebotes erklären. Die Annahme erfolgt durch erfolgreiche Durchführung des Zahlungsvorganges des Kunden, Bestätigung des Vertragsschlusses in Textform durch uns oder Bereitstellung des Dienstes erfolgt. Eine von uns automatisiert versandte Email, die den Eingang der Bestellung bestätigt, ist keine Annahme des Angebotes des Kunden auf Abschluss eines Vertrages.
  4. Der Kunde hat bei seiner Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Änderungen an den Angaben sind vom Kunden unverzüglich im Kundenbereich vorzunehmen. Er hat keinen Anspruch darauf, dass Rechnungen, die aufgrund unterbliebener Aktualisierung der Daten nicht korrekt ausgestellt sind, korrigiert werden.

2. Bereitstellung von TeamDrive

  1. Wir stellen nach Abschluss des Vertrages TeamDrive dem Kunden in angemessener Frist zur Nutzung über das Internet nach den Bestimmungen dieses Vertrages zur Verfügung. Üblicherweise ist dies der Fall, wenn wir den Kunden per Email über die Einrichtung seines Kontos informiert haben.
  2. Für die Bereitstellung und den Betrieb von TeamDrive verwenden wir ausschließlich Server innerhalb der Europäischen Union.
  3. Für einen Zugriff auf TeamDrive können Browser der Typen Internet Explorer, Chrome, Safari oder Firefox in einer Version verwendet werden, die nicht älter als sechs Monate ist. Ferner können hierfür die von uns angebotenen Software-Clients verwendet werden.
  4. Serversoftware, die der Kunde lizenziert hat, stellen wir ihm zum Download und eigenen Installation und Einrichtung zur Verfügung.

3. Leistungsumfang von TeamDrive

  1. Als Beschaffenheit von TeamDrive gelten nur die Angaben als vereinbart, die wir bei Vertragsschluss gemacht haben. Davon abweichende öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
  2. TeamDrive ermöglicht dem Kunden und seinen Nutzern als Kernfunktionalität das Anlegen von sogenannten SPACES auf unseren Servern sowie auf den Endgeräten, für die wir Softwareclients anbieten. Mittels TeamDrive können die in den SPACES vorhandenen Daten synchronisiert und versioniert werden. TeamDrive erbringt hierbei die Leistung der Zwischenspeicherung (Relay Server) und der Verteilung (Store & Foreward) der verschlüsselten Daten. Wir stellen dem Kunden zur Synchronisation seiner Spaces mittels TeamDrive Speicherplatzkapazität im jeweils vereinbarten Umfang zur Verfügung.
  3. Daten des Kunden werden außerhalb der von ihm bzw. seinen Nutzern eingesetzten Endgeräten mit Softwareclients stets in verschlüsselter Form übertragen und gespeichert. Uns und Dritten, sofern ihnen der Kunde bzw. seine Nutzer keinen Zugang zu Daten gewährt haben sollte, ist eine Entschlüsselung der Daten nach unserer Kenntnis des aktuellen Stands der Technik nicht möglich.
  4. Sofern der Kunde die von uns angebotene Serversoftware einsetzt, um TeamDrive selbst zu hosten, können SPACES nach Wahl des Kunden auf dem von ihm eingesetzten Servern oder auf von uns betriebenen Servern angelegt werden (in Abhängigkeit davon, ob der Kunden zusätzlich Speicherplatz bei uns gebucht hat).

4. Nutzung von TeamDrive

  1. Der Kunde erhält an TeamDrive einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Rechte zur vertragsgemäßen Nutzung gemäß dem jeweils vereinbarten Umfang (z.B. Anzahl der User, Speicherplatz). Er darf im Rahmen der erworbenen Nutzungsmöglichkeit nur solchen Nutzern TeamDrive zur Nutzung überlassen, die dem Kunden zugehörig sind (z.B. Angestellte, Organe). Eine Überlassung der Nutzungsmöglichkeit an Dritte, auch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, ist nicht gestattet, sofern es nicht mit uns vereinbart wurde.
  2. Jede Partei trifft übliche und angemessene Vorkehrungen, um Benutzerkennungen und Passwörter der Nutzer vor einer Kenntnisnahme unbefugter Dritter zu schützen. Die Parteien informieren sich wechselseitig, wenn sie den Verdacht haben sollten, dass Benutzerkennungen und/oder Passwörter nicht berechtigten Dritten bekannt geworden sein könnten. Die Nutzerkonten sind in diesem Fall unverzüglich durch die Partei, die dies entdeckt hat, durch Änderung der Zugangsdaten abzusichern. Der Kunde wird Zugangsdaten ehemaliger Nutzer unverzüglich löschen oder ändern.
  3. Der Kunde darf TeamDrive nicht unter Verletzung der Rechte Dritter oder zu rechtswidrigen Zwecken verwenden. Er wird insbesondere jegliche Nutzung unterlassen, die dazu führen könnte, dass uns eine Verletzung geltender Gesetze oder von Rechten Dritter, vorgeworfen werden kann. Er wird uns von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter unter Einbeziehung angemessener Kosten der rechtlichen Prüfung und Vertretung auf erstes Anfordern freihalten.
  4. Verletzt der Kunde die Regelungen des Absatz 3, können wir im erforderlichen Umfang seinen Zugriff bzw. den seiner Nutzer auf TeamDrive bzw. die entsprechenden Daten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nach unserem billigen Ermessen abgestellt oder gemindert werden kann. Sofern es uns zumutbar ist, werden wir den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist über die Verletzung des Absatz 3 informieren und zur Beseitigung der Verletzung aufzufordern. Die Aufforderung erfolgt per Email an die in seinem Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse. Statt der Sperrung kann auch eine Löschung von Daten erfolgen, wenn wir hierzu verpflichtet, eine Sperrung zum Abstellen der Verletzung nicht ausreichend und der mit dem Kunden abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag nicht verletzt werden sollte.
  5. Verletzt der Kunde trotz entsprechender Abmahnung weiterhin oder wiederholt die Regelungen des Absatz 3, so können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

5. Nutzung der von uns bereitgestellt Softwareclients, Serversoftware und weiteren Softwareprodukte

  1. Der Kunde erwirbt für die Laufzeit des Vertrages das Recht, die von uns angebotenen und vom Kunden lizenzierten Softwareclients, Serversoftware sowie weiteren Softwareprodukte (die „Software“) im Rahmen der erworbenen Lizenz für die vertragsgemäße Nutzung von TeamDrive nutzen. Dieses Recht ist nur an solche Dritten übertragbar, die Nutzer von TeamDrive unter dem zwischen uns und dem Kunden bestehenden Vertrages sind.
  2. Zu einer Dekompilierung der Software ist der Kunde nur berechtigt, wenn ihm zwingende gesetzliche Ansprüche zustehen (insb. § 69e UrhG).
  3. Für die in der Software verwendete Open-Source-Software gelten die für diese jeweils geltenden Lizenzbestimmungen.

6. Verfügbarkeit von TeamDrive

  1. Wir schulden eine Verfügbarkeit von TeamDrive am Übergabepunkt (Schnittstelle zum Internet in dem Rechenzentrum, in dem TeamDrive von uns betrieben wird) von 99 % je Zeitraum der jeweils laufenden festen Vertragslaufzeit.
  2. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die Möglichkeit der vertragsgemäßen Nutzung von TeamDrive am Übergabepunkt.
  3. TeamDrive ist auch verfügbar bei
    1. geplanten Nichtverfügbarkeit zwecks Wartungsarbeiten zu nutzungsarmen Zeiten, Montag bis Freitag zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen, sofern wir diese mindestens mit einer Frist von einer Woche ankündigen;
    2. bei Nichtverfügbarkeit zur Behebung von Fehlern, die einem sicheren Betrieb von TeamDrive nach den Vorgaben der DSGVO entgegenstehen oder sonst die IT-Sicherheit mehr als unwesentlich gefährden, sofern wir diese mit einer Frist von mindestens 12 Stunden ankündigen und die Nichtverfügbarkeit eine Dauer von 1 Stunde nicht übersteigt.
  4. Die Information des Kunden nach Absatz 3 erfolgt per Email an die in seinem Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse oder alternativ per Ankündigung auf der TeamDrive Website unter „Verfügbarkeit“.

7. Kundensupport

Wir stellen für den Kundensupport ein Ticketsystem zur Verfügung, das über die auf unserer Webseite angegebenen Zugangswege erreichbar ist. Kundenanfragen werden im Regelfall innerhalb von zwei Arbeitstagen an unserem Sitz bearbeitet.

8. Anpassung der beauftragen Leistungen durch den Kunden

  1. Der Kunde kann den mit ihm abgeschlossenen Vertrag jederzeit um zusätzliche, von uns ihm angebotene kostenpflichtige Leistungen erweitern. Der Vertrag wird insoweit für die jeweils laufende Festlaufzeit erweitert und das für die zusätzlichen Leistungen anfallende Entgelt zeitanteilig abgerechnet.
  2. Eine Reduktion der von einem Kunden erworbenen Leistungen ist nur möglich, soweit wir diese Leistungen jeweils einzeln zum Erwerb anbieten (B. Speicherplatz, Nutzer). Sie kann als Teilkündigung entsprechend den Regelungen zur Kündigung des Vertrages erfolgen.

9. Datensicherung und Wiederherstellung von Daten

  1. Wir führen von den in TeamDrive auf unseren Servern gespeicherten Daten nach unserem Ermessen unter Beachtung der Vorgaben des abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrages und den Vorgaben des Art. 32 DSGVO eine Datensicherung durch. Gleichwohl ist der Kunde verpflichtet, die von ihm in TeamDrive gespeicherten Daten selbst in seine Datensicherung einzubeziehen.
  2. Sofern der Kunde TeamDrive auf einem eigenen Server betreibt, obliegt die Datensicherung und alle damit verbundenen Tätigkeiten (z.B. ein Restore) insoweit ausschließlich ihm.

10. Verschlüsselungspasswörter

  1. Die in TeamDrive gespeicherten Daten werden entsprechend den bei Vertragsschluss gemachten Angaben vor Übertragung verschlüsselt. Der hierfür verwendete Key ist individuell je Space und wird im jeweiligen Nutzerkonto auf TeamDrive verschlüsselt gespeichert. Die Verschlüsselung des Keys erfolgt nach den Angaben auf unserer Webseite unter Verwendung des jeweiligen Passwortes des Nutzers. Sollte ein Nutzer sein Passwort verlieren, können wir weder dieses noch den verschlüsselten Key wiederherstellen. Die verschlüsselten Daten sind in diesem Fall folglich nicht mehr zu entschlüsseln. Der Kunde ist daher angehalten, seine Nutzer entsprechend zu belehren und zu einer sicheren Aufbewahrung ihrer Passwörter und Space-Keys zu veranlassen.
  2. Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, es zu unterbinden, dass der Key, mit dem die Verschlüsselung seiner Daten erfolgt, in seinem Kundenkonto (Passwort verschlüsselt) gesichert wird. Sofern der Nutzer den Key verlieren sollte, ist keine Entschlüsselung der Daten mehr möglich. Der Kunde ist daher angehalten, seine Nutzer entsprechend zu belehren und zu einer sicheren Aufbewahrung des Keys zu veranlassen.

11. Besondere Regelungen für Gratis- und kostenlose Testversionen

  1. Soweit wir dem Kunden eine Gratis- oder kostenlose Testversion von TeamDrive zur Verfügung stellen, gelten hierfür in Abweichung von den übrigen Bestimmungen des Vertrages die nachfolgenden Absätze.
  2. Gratis- oder kostenlose Testversionen werden dem Kunden wie sie stehen und liegen zu Testzwecken überlassen. Wir schulden für diese weder einen bestimmten Funktionsumfang, noch dass diese während der Dauer der Nutzung stets und fehlerfrei zur Verfügung stehen.
  3. Wir sind jederzeit berechtigt, einen entsprechenden Vertrag zu kündigen, sofern nicht mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
  4. Gratis- oder kostenlose Testversionen dürfen nur für solche Zwecke genutzt werden, bei denen Mängel der Leistung, das Ausbleiben unserer Leistung sowie der Verlust von Daten keinen Schaden für den Kunden oder Dritte mit sich bringt.
  5. Wir bemühen uns zwar nach unserem Ermessen, Gratis- oder kostenlose Testversionen mit derselben Sorgfalt zu betreiben, wie unsere kostenpflichtigen Angebote. Da wir für diese vom Kunden jedoch nicht bezahlt werden, können wir keine weitergehenden Verpflichtungen eingehen.
  6. Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages ist für Gratis- oder kostenlose Testversionen nicht möglich. Sofern der Kunde einen solchen mit uns abgeschlossen haben sollte, findet er auf Gratis- oder kostenlose Testversionen keine Anwendung.
  7. Für Kunden, die Verbraucher sind, gelten neben den Regelungen dieser Ziffer 11 allein diegesetzlichen

12. Entgelte und Abrechnung, Änderung vereinbarter Entgelte

  1. Wir rechnen über die mit dem Kunden bei Abschluss eines Vertrages vereinbarten Entgelte für die vereinbarte Vertragslaufzeit vorträglich ab.
  2. Alle von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich in Euro.
  3. Sofern der Kunde eine Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt hat, steht er dafür ein, dass diese auf den Vertragspartner lautet und für den Einzug der uns zustehenden Entgelte genutzt werden darf. Der Kunde hat die hinterlegte Kreditkarte rechtzeitig vor dem Ablauf ihrer Gültigkeit zu aktualisieren.
  4. Kunden, für die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren in Rechnung gestellt werden kann, haben in ihrem Kundenprofil ihre Umsatzsteuer-ID zu hinterlegen, andernfalls sind wir berechtigt, deutsche Umsatzsteuer dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf nachträgliche Korrektur entsprechender Rechnungen.
  5. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sofern uns bereits Ansprüche auf Erstattung von Kosten oder auf Zinsen zustehen, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Wir werden den Kunden über eine von seinen Angaben abweichende Verrechnung informieren.
  6. Wir sind im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, einmalig je entsprechende Rechnung eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Die Möglichkeit der Geltendmachung von etwaigen weiteren Verzugsschäden bleibt unbenommen.
  7. Rechnungen können in digitaler Form ausgestellt und per Email versandt oder auf unserer Webseite im Kundenbereich zur Verfügung gestellt werden.
  8. Wir sind berechtigt, mit dem Kunden vereinbarte Entgelte anzupassen. Die Information über die Anpassung hat mindestens sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist des Vertrages per Email an die im Kundenprofil hinterlegte Email-Adresse des Kunden zu erfolgen. Die Anpassung darf frühestens nach dem Zeitpunkt in Kraft treten, zu dem der Kunde nach Zugang der Information den Vertrag kündigen kann.

13. Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird für die vom Kunden bei Aufgabe seiner Bestellung gewählte Vertragslauf fest abgeschlossen. Er kann vor Ablauf der Festlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Im Übrigen ist eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die feste Laufzeit des Vertrages jeweils um einen Monat bzw. ein Jahr, je nach mit dem Kunden vereinbarter Vertragslaufzeit.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Partei vorliegen:
    1. die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist unter Hinweis auf das Kündigungsrecht nicht beseitigt wird. Mahnung und Fristsetzung sind bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich;
    2. die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse;
    3. die Eröffnung der Liquidation;
  3. Wir sind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorliegen.
  4. Eine Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung der vertragsgemäßen Nutzung von TeamDrive ist erst zulässig, wenn uns eine angemessene Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gewährt wurde und diese fehlgeschlagen ist.
  5. Kündigungen können per Email erfolgen. Eine Kündigung des Kunden ist an info@teamdrive.com zu senden. Alternativ kann eine Kündigung im Kundenbereich auf der TeamDrive Webseite Jede Kündigung wird per Email bestätigt.

14. Folgen der Beendigung des Vertrages

Rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages hat der Kunde die in TeamDrive gespeicherten Daten zu exportieren, sofern und soweit er diese nicht lokal auf eigenen Endgeräten gespeichert hat. Mit Ablauf des Vertrages stehen die auf unseren Servern gespeicherten Daten dem Kunden nicht mehr zur Verfügung und werden gelöscht. Soweit es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt, hat der Kunde die ihm aus dem gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag zustehenden Rechte ebenfalls rechtzeitig vor Vertragende auszuüben. Ein Export sowie eine Löschung der Daten ist dem Kunden jederzeit möglich, eine Mitwirkung unsererseits ist hierfür nicht erforderlich. Im Übrigen erfolgt mit Vertragsende eine automatisierte Löschung der Daten des Kunden. Die Löschung erfolgt so, dass eine Wiederherstellung der Daten nicht mehr möglich ist.

15. Zukünftige Entwicklung von TeamDrive und der Software

  1. Mit TeamDrive und der von uns angebotenen Software erwirbt der Kunde keine statischen Produkte. Wir haben vielmehr die Absicht, diese weiter zu entwickeln, um neue Funktionen und Angebote anbieten zu können, die sie attraktiver und sicherer machen. Der Leistungsumfang von TeamDrive und der von uns angebotenen Software unterliegt daher einem Wandel. Sofern es zu Änderungen kommen sollte, mit denen vorhandene, wesentliche Funktionen entfallen oder erheblich eingeschränkt werden sollte, informieren wir den Kunden hierüber in angemessener Frist an die in seinem Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse.
  2. Wir sind zu jeglichen Änderungen ansowie den Entfall von Funktionen befugt, die wir im Rahmen eines Beta-Tests dem Kunden zur Verfügung gestellt haben. Für diese behalten wir uns jederzeit vor, sie nicht oder nur in geänderter Form weiter anzubieten.
  3. Neue Versionen der von uns angebotenen Software sind vom Kunden zu installieren, sofern er nicht eine in der jeweiligen Software ggf. angebotene Möglichkeit zum automatischen Update nutzt.
  4. Wir freuen uns über jeden Verbesserungsvorschlag eines Kunden. Der guten Ordnung halber müssen wir aber festhalten, dass der Kunde uns an seinem Vorschlag kostenfrei alle Rechte überträgt, die zu dessen eventueller Umsetzung und beliebigen Verwertung erforderlich sind. Auf gut Deutsch: Jeder Vorschlag ist willkommen, aber wir leisten hierfür keine Gegenleistung.

16. Nichterfüllung uns obliegender Hauptleistungspflichten

  1. Wenn wir mit der erstmaligen Bereitstellung von TeamDrive in Verzug kommen sollten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine uns gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abläuft, d.h. wir innerhalb der Nachfrist nicht die vereinbarte Funktionalität von TeamDrive erstmalig zur Verfügung stellen.
  2. Kommen wir nach betriebsfähiger Bereitstellung von TeamDrive den uns obliegenden Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach oder ist die geschuldete Verfügbarkeit von TeamDrive für einen Vertragsmonat unterschritten, so verringert sich die vereinbarte Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der TeamDrive dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung stand.
  3. Wir haben darzulegen, dass wir den Grund für die verspätete Bereitstellung oder die Unterschreitung der geschuldeten Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Hat der Kunde die fehlende Verfügbarkeit von TeamDrive uns nicht angezeigt, so hat er auf das Bestreiten unserer Kenntnis zu beweisen, dass wir anderweitig Kenntnis von der fehlenden Verfügbarkeit erlangt haben.

17. Mängelansprüche

  1. Dem Kunden stehen bei Mängeln der Leistung die gesetzlichen Rechte zu, wobei wir entscheiden, ob wir den Mangel durch Nachbesserung oder Neulieferung beheben.
  2. Unsere verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine von uns zugesicherte Eigenschaft (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) handelt.
  3. Für Mängelansprüche ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Mängelansprüchen, insoweit gelten die Regelungen zur Haftung.
  4. Sofern der Kunde das Vorliegen eines Mangels rügt und sich in Folge unserer hieraus resultierenden Tätigkeit ergibt, dass kein Mangel unserer Leistung vorliegt, hat der Kunden unseren hierfür angefallenen Aufwand, nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung mit angemessenen Stundensätzen zu vergüten. Dieser Absatz gilt nicht, wenn das Nichtvorliegen des Mangels für den Kunden bei Anwendung der ihm zuzumuten Sorgfalt und Kenntnisse für ihn nicht erkennbar war.
  5. Für Funktionen, Dienste, Software oder andere Angebote, die von uns ausdrücklich als Beta-Version zur Verfügung werden, sind jegliche Mängelansprüche ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz vorzuwerfen ist. Wesen solcher Beta-Versionen ist es gerade, dass sie unfertig sind und Mängel aufweisen können. Solche Mängel können z.B. den Verlust von Daten oder der Funktionsfähigkeit von TeamDrive zur Folge haben. Der Kunde sollte Beta-Versionen daher nur einsetzen, wenn der Eintritt solcher Mängel für ihn kein Nachteil bedeutet, insbesondere keine Schäden mit sich bringen kann, für die er uns oder Dritte einstandspflichtig machen möchte.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel von TeamDrive, uns unverzüglich anzuzeigen. Soweit wir infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, für den entsprechenden Zeitraum die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat.

18. Schutzrechtsverletzung

  1. Wir gewährleisten, dass durch die vertragsgemäße Nutzung von TeamDrive Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
  2. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten die erforderlichen Rechte erwerben oder TeamDrive auf eigene Kosten so abändern, dass unter Einhaltung der dem Kunden geschuldeten Leistungen, keine Rechte Dritte mehr verletzt werden.

19. Haftung

  1. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden, maximal jedoch auf das Dreifache des Entgelts, welches der Kunde an uns p.a. zu entrichten hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.
  3. Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.

20. Geheimhaltung

  1. Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung der vom Kunden in TeamDrive gespeicherten Daten. Diese werden von uns nur für die Zwecke der Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden verarbeitet und an Dritten nur insoweit offenbart, wie es zur Erfüllung des Vertrages nach unserem billigen Ermessen erforderlich ist.
  2. Nicht der Geheimhaltung unterliegen Daten, welche (i) zum Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach – ohne unser Verschulden – allgemein bekannt werden, (ii) uns bereits zum Zeitpunkt der Offenbarung ohne Bestehen einer Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig bekannt waren, (iii) uns nach dem Zeitpunkt der Übermittlung vonseiten Dritter rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt gemacht werden, ohne dass die dritte Seite ihrerseits nach unserer Kenntnis zur Geheimhaltung gegenüber dem Kunden verpflichtet ist, (iv) von uns selbstständig entwickelt worden sind, ohne dass wir hierfür vertrauliche Informationen des Kunden genutzt haben, (v) uns bekannt werden durch eine zulässige Analyse öffentlich erhältlicher Dienstleistungen oder Produkte des Kunden oder (vi) aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften bzw. Anordnungen offenbart werden müssen.
  3. Diese Geheimhaltungsvereinbarung wird von einer Beendigung des Vertrages nicht berührt.
  4. Von den vorstehenden Absätzen unberührt bleiben der mit dem Kunden abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag sowie die Regelungen der Ziffer 21. Diese gehen den Regelungen dieser Ziffer 20

21. Verpflichtung zur Vertraulichkeit aufgrund § 203 StGB

  1. Sofern und soweit der Kunde hinsichtlich der mittels TeamDrive verarbeiteten Daten § 203 StGB unterfällt, verpflichten wir uns in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) zur Verschwiegenheit. Sollte aus der Firmierung des Kunden nicht erkennbar sein, dass er dem Geltungsbereich des § 203 StGB unterfällt, hat er uns mit Vertragsschluss per Email an info@teamdrive.com über diese Tatsache zu informieren.
  2. Wir verpflichten wir uns, uns nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne des § 203 StGB zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
  3. Wir sind befugt, weitere Personen zur Erfüllung des Vertrags heranzuziehen. In diesem Fall haben wir diese Personen in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne des § 203 StGB erlangen könnten. In Bezug auf ihre Arbeitskräfte erfüllen wir die rechtlichen Anforderungen. Sofern wir mit dem Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen haben, gehen dessen Regelungen den Bestimmungen dieses Absatzes vor, soweit wie aus diesem weitergehend verpflichtet sind.
  4. Bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Mandaten des Kunden dienen, ist der Kunde verpflichtet, die Einwilligung des Mandanten in die Zugänglichmachung von fremden Geheimnissen nach den für ihn geltenden gesetzlichen Regelungen einzuholen.
  5. Der Kunde ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit uns unverzüglich zu beenden, wenn die Einhaltung der uns gemäß Absatz 1 bis 3 gemachten Vorgaben nicht gewährleistet ist.
  6. Die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.
  7. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß den vorstehenden Absätzen besteht nicht, soweit wir aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung von vertraulichen Informationen des Kunden verpflichtet sind. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren, sofern und soweit uns dies im Einzelfall zulässig und möglich ist. Insoweit gelten ergänzend die Regelungen der Ziffer 23.

22. Datenschutz

  1. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden mittels TeamDrive gilt der gesondert mit dem Kunden abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO.
  2. Im Übrigen verpflichten wir uns, personenbezogene Daten, die der Kunde uns zur Vertragserfüllung überlässt und nicht Gegenstand der Auftragsverarbeitung sind, nach den geltenden Datenschutzvorschriften zu verarbeiten.

23. Staatliche Maßnahmen

Sofern wir von einer staatlichen Stelle aufgefordert werden sollten, Daten eines Kunden zur Verfügung zu stellen, werden wir in den Grenzen des gesetzlich Zulässigen und uns Zumutbaren den Kunden hierüber (möglichst vorab) informieren. Wir werden ferner uns zumutbare, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, uns dem Begehren der staatlichen Stelle zu widersetzen, wenn dies nach unserem billigen Ermessen im Ganzen oder in Teilen rechtswidrig ist. Sofern uns eine Information des Kunden möglich ist, werden wir ihm eine Mitwirkung an der Abwehr des staatlichen Begehrens ermöglichen.

24. Aufrechnung und Abtretung

  1. Eine Vertragspartei ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird.
  2. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrags insgesamt auf einen Dritten ist nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

25. Höhere Gewalt

  1. Jede Partei wird von ihrer Leistungspflicht temporär befreit, solange sie an der Erbringung der Leistung aus höherer Gewalt gehindert ist. Das gilt auch für den Fall, dass die Partei sich bereits im Verzug befindet.
  2. Höhere Gewalt sind entsprechende Ereignisse im Sinne des § 206 BGB sowie ein sonst ungewöhnliches und unvorhergesehenes Ereignis, wenn diejenige Partei, die sich hierauf beruft, das Ereignis nicht verursacht hat, nicht mit dem Ereignis rechnen, dessen Eintritt nicht beeinflussen, dessen Folge trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnte und aus dem Grund an der Leistungserbringung gehindert ist. Dies gilt insbesondere für Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Unwettern, Umweltkatastrophen oder wenn die Leistungsverhinderung sonst auf staatliche Anordnung beruht.
  3. Die Partei, die sich auf das Vorliegen höherer Gewalt beruft, hat
    1. die andere Partei unverzüglich in Textform über die Tatsache und die Gründe hierfür zu informieren;
    2. mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen möglichst unverzüglich wieder aufnehmen zu können;
    3. angemessene Anstrengungen zu unternehmen, die negativen Auswirkungen auf die Erfüllung dieses Vertrages möglichst zu minimieren;

26. Export- und Importvorschriften

  1. Der Kunde wurde darüber informiert, dass das Recht zur Nutzung von TeamDrive Leistungen umfassen kann, für die nach den jeweils geltenden Gesetzen Export- und Importbeschränkungen sowie Sanktionen oder Embargos bestehen können. Dies gilt insbesondere für Verschlüsselungstechnologie und kryptografische Software. Es können daher im Einzelfall Genehmigungspflichten bestehen bzw. können die Nutzung von TeamDrive oder damit verbundener Technologien Beschränkungen unterliegen.
  2. Der Kunde wird aus diesem Grund die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen insoweit einschlägigen Vorschriften einhalten und die Einhaltung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben überwachen. Sofern die Leistungen von TeamDrive nach den Export- und Importkontrollvorschriften vom Kunden, einem seiner Nutzer oder einem Dritten, den nach den Bestimmungen dieses Vertrages Leistungen überlassen werden dürfen, nicht genutzt werden dürfen, hat der Kunde dies zu unterlassen bzw. unterbinden. Ebenso darf der Kunde unter Verstoß gegen die Export- und Importkontrollvorschriften sonst keinem Dritten Zugang zu den Leistungen von TeamDrive gewähren. Er hat uns über jeden Verstoß hiergegen unverzüglich zu informieren und uns insoweit von allen Schäden und Ansprüchen Dritter inklusive der angemessenen Kosten der rechtlichen Prüfung und Verteidigung auf erstes Anfordern freizuhalten.
  3. Unsere Erfüllung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine nationalen oder internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

27. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

  1. Wir sind berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern. Dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht zu.
  2. Wir haben hierfür den Kunden in Textform an die in seinem Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse über die Absicht der Änderung, die geänderten Regelungen und das Bestehen sowie die Ausübung seines Widerspruchsrechts zu informieren. Eine entsprechende Information sowie die Möglichkeit zum Widerspruch / zur Zustimmung kann auch bei Anmeldung des Kunden zu seinem Kundenbereich erfolgen.
  3. Macht der Kunde vor Ablauf der Ankündigungsfrist von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, finden die bisherigen Geschäftsbedingungen unverändert Anwendung, andernfalls finden mit Ablauf der Ankündigungsfrist die neuen Geschäftsbedingungen Anwendung. Wir sind berechtigt, den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag im Falle seines Widerspruchs mit der vereinbarten Frist zu kündigen.

28. Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwaig abweichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für jeden Verzicht auf das Formerfordernis.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn auf deren Einbeziehung in späteren Dokumenten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, unwidersprochen hingewiesen wurde.
  4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
  5. Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.
  6. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist unser Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.

Stand März 2021