Spätestens seit dem Inkrafttreten der GDPR der EU und in Deutschland der DSGVO am 25.05.2018 dürfte klar sein: Datenschutz ist keine leere Hülle, sondern vielmehr eine gesellschaftliche Pflicht.
Was ist Datenschutz?
Für das Wort Datenschutz existiert keine festgelegte Definition. Es ist eher ein allgemeiner Begriff, welcher alle Tätigkeiten im Umgang mit personenbezogenen Daten befasst. Das Ziel des Datenschutzes ist es, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung jeder Person zu sichern. Dabei ist der Datenschutz kein neues Thema. Schon im Jahre 1977 trat das Bundesdatenschutzgesetzt in Kraft, welches jedoch nur den Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung regelte.
Was sind personenbezogene Daten laut Datenschutz?
Zu den personenbezogenen Daten zählen all jene Daten, die einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zuordenbar sind. Das sind zum Beispiel Personalien wie Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Nationalität und Familienstand, Kontaktakten wie Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und auch die IP-Adresse. Aber auch Angaben über das eigene Eigentum und Vermögen zählen dazu. Zudem fallen einige Daten in den höchstpersönlichen Lebensbereich und unterliegen deshalb deutlich strengeren Datenschutzauflagen. Hierzu zählen u.a. die Gewerkschaftszugehörigkeit und religiöse, politische sowie sexuelle Orientierungen.
Welche Rechte habe ich beim Datenschutz?
Die Grundlage aller Datenschutzgesetze bilden die Grundgesetzartikel 1 Absatz 1 sowie Artikel 2, in denen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte und das Recht auf persönliche Selbstentfaltung festgelegt sind. Durch die General Data Protection Regulation (GDPR) der Europäischen Union, die hierzulande als Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bekannt ist, hat der Datenschutz im Internet eine zum Leidwesen vieler Organisationen weitgehende Aufwertung erhalten. Nun sind Betreiber von Websites innerhalb der EU dazu verpflichtet, User Ihrer Seite umfänglich über den Einsatz von Cookies zu informieren und Ihre aktive Einwilligung einzuholen. Darüber hinaus hat nun jeder Besucher einer Website das Recht auf Vergessenwerden und der sofortigen Zurücknahme seiner Einverständniserklärung zur Erhebung, Speicherung und Verwendung seiner Daten. In diesem Falle müssen Organisationen diese vollständig löschen. Dies kann für Unternehmen allerdings mit einem deutlichen personellen und finanziellen Mehraufwand verbunden sein, da diese Daten hierfür gesondert gespeichert werden sollten.
Datenschutz bei TeamDrive
Dennoch kann die Speicherung von personenbezogenen Daten von Unternehmen nicht vermieden werden. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten sicher abläuft. Mit TeamDrive können Sie personenbezogene Daten sicher speichern und verarbeiten aber auch jederzeit mit wenigen Klicks wieder löschen. Um einen dauerhaften Datenschutz auf höchstem Niveau zu garantieren, unterzieht sich TeamDrive regelmäßig umfangreichen Test externer Experten. Zudem sind ihre Daten bei TeamDrive mit der Ende zu Ende Verschlüsselung geschützt, sodass ihre Daten auch während der Übertragung vollkommen sicher sind.
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