Am 25. Mai 2018 ist die DSGVO in Kraft getreten. Für Unternehmen und Vereine werden deshalb Datenschutzbeauftragte immer wichtiger. TeamDrive hilft Datenschutzverantwortlichen bei der datenschutzkonformen Organisation von personenbezogenen Daten.

Was ist ein Datenschutzbeauftragter?

Eine mit dem Datenschutz beauftragte Person kann entweder selbst Mitarbeiter einer Organisation sein oder extern bestellt werden. Im ersten Fall ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter unmittelbar der Geschäftsleitung unterstellt und kontrolliert sowie evaluiert sämtliche Arbeitsprozesse unter datenschutzrechtlichen Aspekten. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann mehrere Unternehmen hinsichtlich sämtlicher Datenschutzfragen beraten. Zur Ausübung seiner Tätigkeit muss ein Datenschutzbeauftragter in jedem Fall die notwendige Fachkunde besitzen, die er im Rahmen einer Weiterbildung erwirbt.

Unternehmen müssen Datenschutzbeauftragte stellen

Ab dem 25. Mai 2018 ist ein Unternehmen laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Das gilt vor allem dann, wenn das Unternehmen:

  • mindestens neun Mitarbeiter besitzt und die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt,
  • personenbezogene Daten erhebt und verwaltet oder
  • besonders sensible Daten wie beispielsweise Gesundheitsdaten bearbeitet.

Bei personenbezogenen Daten gemäß DSGVO handelt es sich um persönliche Angaben wie beispielsweise:

  • Name, Alter, Geburtsdatum
  • Adressdaten wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
  • Ausweisnummern sowie Sozialversicherungsnummern
  • finanzielle Informationen
  • und Informationen zur Gesundheit.

Für das Unternehmen gibt es zwei Möglichkeiten: die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder die Ausbildung eines Mitarbeiters als Beauftragter für Datenschutz. Kleinere Unternehmen setzen meist auf einen externen Datenschutzbeauftragten.

Zum Datenschutzbeauftragten kann grundsätzlich jeder Mitarbeiter im Unternehmen ernannt werden. Allerdings müssen nach DSGVO folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Nachweis von gewissen beruflichen Qualifikationen, welche jedoch nicht konkret in der DSGVO definiert sind.
  • Der Datenschützer muss Fachwissen im Bereich Datenschutz haben.
  • Ein Datenschutzbeauftragter darf nicht im Interessenkonflikt mit seiner bestehenden Tätigkeit stehen. Dies kommt besonders in kleineren Unternehmen vor, wenn der Datenschutzbeauftragte weiter seinen bisherigen Aufgaben nachgeht.

Sollte ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ernannt werden, wird dieser auch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet. Zusätzlich müssen die Kontaktdaten an öffentlichen Stellen wie beispielsweise der Internetseite veröffentlicht werden. Dazu gehört insbesondere die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse des Beauftragten.

Die Rechte und Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

Die Hauptaufgabe eines Datenschutzbeauftragten besteht darin, die Einhaltung des Datenschutzrechtes im Umgang mit personenbezogenen Daten zu überwachen. Stellt der Datenschutzbeauftragte im Rahmen seiner Prüfung der Arbeitsprozesse einen Verstoß oder mehrere gegen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) oder der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fest, ist es seine Aufgabe, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung geeignete Maßnahmen zur Korrektur der Verstöße zu finden.

Im Rahmen seiner Funktion als unabhängiges Kontrollorgan ist er zudem auch dafür verantwortlich, im Unternehmen auf den Aufbau einer internen Datenschutzorganisation hinzuwirken. Besonders wichtig in Hinblick auf die neue EU-DSGVO und das Recht auf Vergessenwerden ist seine Überwachungsfunktion der rechtmäßigen Entsorgung und Löschung von personenbezogenen Daten. Damit er seine Aufgaben langfristig und vor allem überwiegend unabhängig ausführen kann, unterliegt er einer Verschwiegenheitspflicht und besitzt zusätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht. Außerdem ist die Beschäftigung des Mitarbeiters im Unternehmen durch einen besonderen Kündigungsschutz gesichert.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Mängel bei der Verarbeitung personenbezogener Daten muss nicht immer nur der Datenschutzbeauftragte aufdecken. Beim Verdacht einer Verletzung der DSGVO kann sich jede Privatperson bei der Aufsichtsbehörde melden. Eine Liste aller behördlichen Datenschutzbeauftragten und aller zuständigen Aufsichtsbehörden hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zusammengestellt.

Datenschutzbeauftragte und TeamDrive – Datenschutz auf höchstem Niveau

Datenschutzbeauftragte sind insbesondere für die Sicherheit von personenbezogenen Daten mitverantwortlich. Aus diesem Grund werden auch hohe Anforderungen an ihren eigenen Datenschutz im Rahmen der Tätigkeiten gestellt. Besonders die Datenspeicherung in der Cloud ist dabei ein wichtiges Thema. Mit TeamDrive können sich Datenschutzbeauftragte vollkommen datenschutzkonform und einfach organisieren. Grundlage hierfür ist der Serverstandort der Online Speicher, denn das Speichern als auch das Verarbeiten von personenbezogenen Daten ist ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union problemlos möglich.

Im Gegensatz zu anderen Anbietern wie Microsoft oder Google bietet TeamDrive für das Cloud Computing ausschließlich Serverstandorte in Deutschland an. Zusätzlich sind Ihre sensiblen Daten schon während des Ladens in die Cloud dank einer umfassenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vor der Einsicht unbefugter Dritter geschützt. Darüber hinaus sind die Daten sogar bei Verlust oder Diebstahl eines Datenträgers sicher. In einem solchen Fall können Sie mit nur wenigen Schritten aus einem Backup Ihre Daten wiederherstellen. Zudem bietet TeamDrive ein umfangreiches Rechtemanagement, mit dem Sie jederzeit individuelle Zugriffsrechte verteilen und die Kontrolle darüber wahren können.

Auch Ärzte und Anwälte vertrauen auf TeamDrive

Auf die zertifizierte Cloud von TeamDrive vertrauen auch Ärzte, Anwälte und Steuerberater. Die hohe Datensicherheit ist insbesondere für den Umgang mit sensiblen Daten von Patienten und Mandanten unverzichtbarer Bestandteil der Kommunikation dieser Berufsgruppen. Der sichere Datentransfer macht die TeamDrive Software zu einer der sichersten Sync & Share Software der Welt und das „Made in Germany“. Testen auch Sie heute noch TeamDrive für einen umfassen Datenschutz!