Die E-Rechnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung in der Buchhaltung. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die E-Rechnung, ihre rechtlichen Grundlagen, die technischen Anforderungen und die Vorteile für Unternehmen.

Mit der Verkündung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 wird die verpflichtende Einführung der E-Rechnung für alle Unternehmen ab 1. Januar 2025 umgesetzt.

Wichtige Inhalte in aller Kürze:

  • E-Rechnung ist gesetzlich vorgeschrieben: In Deutschland und der EU gibt es klare Vorgaben für die Nutzung von E-Rechnungen.

  • Vorrang fällt weg: Der bisher gültige Vorrang der Papierrechnung vor der digitalen Rechnung wird ab Januar 2025 umgekehrt.

  • technische Standards: Die E-Rechnung basiert auf strukturierten Datenformaten wie XML und XRechnung.

  • Automatisierung und Effizienz: E-Rechnungen ermöglichen eine automatisierte und fehlerreduzierte Verarbeitung.

  • Zukunftsaussichten: Ab 2025 wird die E-Rechnungsplicht in einem Stufenkonzept in Deutschland umgesetzt.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellte Rechnung, die elektronisch übermittelt und empfangen wird. Im Gegensatz zu einer eingescannten Papier- oder PDF-Rechnung ermöglicht sie eine automatische Verarbeitung ohne Medienbrüche.

Vergleichstabelle zwischen E-Rechnung und XML-Datei und PDF-Datei

Elektronische Rechnungen können auch in einem besonderen Format als PDF-Rechnung erzeugt und verschickt werden. Es entsteht eine ZUGFeRD-Rechnung (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland). Dieses Format ermöglicht eine maschinelle Verarbeitung der Rechnungsdaten, wodurch manuelle Prüfungen und Eingaben entfallen. Es handelt sich dabei um ein einheitliches Datenformat für E-Rechnungen. Seit Juni 2017 steht es interessierten Unternehmen und Behörden kostenlos zur Verfügung.

Die ZUGFeRD-Rechnung erreicht Empfänger als PDF-Datei mit XML-Anhang in elektronischer Form. Das führt zur Pflicht, in Zukunft alle elektronischen Rechnungen digital in revisionssicherer Form gemäß den aktuell geltenden Rechtsvorschriften zu archivieren. Insbesondere die GoBD spielen hier eine wesentliche Rolle.

Der rechtliche Hintergrund zu elektronischen Rechnungen

EU-Richtlinien zur E-Rechnung

Die Einführung der E-Rechnung wird durch verschiedene EU-Richtlinien geregelt, darunter die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen vorschreibt. In Deutschland ist die E-Rechnungsverordnung (E-RechV) maßgeblich, die ab dem 27. November 2020 alle Lieferanten des Bundes verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form einzureichen.

Nationale gesetzliche Vorgaben in Deutschland

Die nationale Gesetzgebung zur E-Rechnung wird durch das Steuervereinfachungsgesetz und die E-Rechnungsverordnung bestimmt. Diese Gesetze legen fest, welche Anforderungen an die Erstellung und Übermittlung von E-Rechnungen gestellt werden, und definieren die notwendigen technischen Standards.

Zukünftige gesetzliche Änderungen

Die ViDA-Initiative der EU zielt darauf ab, den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen, indem sie die verpflichtende Nutzung von E-Rechnungen im B2B-Bereich einführt. Ab dem 1. Januar 2028 müssen Rechnungen gemäß der EN 16931 in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden.

Vorteile der Online-Rechnung für Unternehmen

  • Effizienzsteigerung und Kosteneinsparungen: Die Nutzung von E-Rechnungen führt zu einer erheblichen Effizienzsteigerung in der Buchhaltung. Durch die automatische Verarbeitung der Rechnungsdaten werden Fehler reduziert und die Bearbeitungszeit verkürzt. Zudem entfallen Kosten für Druck, Porto und manuellen Aufwand.

  • Transparenz und Nachverfolgbarkeit: E-Rechnungen bieten eine hohe Transparenz und Nachverfolgbarkeit der Rechnungsprozesse. Alle Daten sind digital verfügbar, was die Buchführung und das Cash-Management erleichtert.

  • Übertragungswege und Plattformen: Neben einem Rechnungsversand per E-Mail-Anlage gibt es bereits in anderen Ländern etablierte Übermittlungswege. In Deutschland sind weitere Entwicklungen und gesetzliche Anforderungen in Vorbereitung.

Die Übermittlung von E-Rechnungen kann über Netzwerke wie das Peppol-Netzwerk und zentrale Rechnungseingangsplattformen wie die ZRE und OZG-RE erfolgen.

Großunternehmen arbeiten mit proprietären EDI-Plattformen, um Rechnungen von ihrem ERP-System direkt in das ERP-System des Empfängers zu übertragen. SAP ist mit seinem Ariba-Netzwerk hierzulande und international weit verbreitet.

Alle diese Plattformen sorgen für eine sichere und effiziente Übertragung der Rechnungen und bieten zusätzliche Funktionen wie die Überprüfung auf Viren und die Verwaltung von Rechnungsstatusmeldungen.

Fünf Schritte zur Übermittlung zur Erstellung und Übermittlung einer E-Rechnung

  • Registrierung: Falls eine Übermittlungsplattform genutzt werden soll, ist eine Registrierung auf der jeweiligen Plattform erforderlich.

  • Erstellung: Die Rechnung muss in einem standardisierten Format wie XRechnung erstellt werden.

  • Übertragung: Die Rechnung wird über die Plattform oder als E-Mail-Attachement elektronisch über die Plattform an den Empfänger übermittelt.

  • Verarbeitung: Die Rechnung kann beim Empfänger automatisch verarbeitet werden.

  • Überwachung: Der Status der Rechnung ist über die Plattform einsehbar.

Technische und organisatorische Herausforderungen und Lösungen zur Implementierung

Die Einführung der E-Rechnung bringt technische und organisatorische Herausforderungen mit sich. Technisch gesehen müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre IT-Systeme in der Lage sind, strukturierte Datenformate wie XML zu verarbeiten und mit den genutzten Plattformen kompatibel sind.

Um die Implementierung der E-Rechnung erfolgreich zu gestalten, sollten Unternehmen folgende Best Practices berücksichtigen:

  • Schulung und Weiterbildung: Mitarbeiter sollten im Umgang mit den neuen Systemen und Prozessen geschult werden.

  • Pilotprojekte durchführen: Testen Sie die E-Rechnung zunächst in einem kleineren Rahmen, um mögliche Probleme frühzeitig zu identifizieren.

  • Zusammenarbeit mit IT-Dienstleistern: Externe Dienstleister können bei der technischen Umsetzung und Integration unterstützen.

Gesetzliche Änderungen ab 2025: E-Rechnung-Pflicht für alle B2B-Transaktionen

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen für B2B-Transaktionen in Kraft. Die Verpflichtung wird ab 2028 auf grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen innerhalb der EU ausgeweitet. Die Einführung der E-Rechnung verläuft in mehreren Stufen und beinhaltet die nachfolgend dargestellten Übergangsfristen. Die Stichtage und die damit verbundenen Maßnahmen gelten abhängig von der Größe des Unternehmens.

Unabhängig davon muss ab 2025 jedes Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen und GoBD-konform verarbeiten zu können.

Tabelle zu den Übergangsfristen für die Pflicht zur Einführung einer E-Rechnung

Elektronische Rechnungsstellungen in der Praxis: Fallstudien und Beispiele

Erfolgreiche Implementierungen von E-Rechnungen in Unternehmen

Einige Unternehmen haben bereits erfolgreich E-Rechnungen implementiert und profitieren von den Vorteilen der Digitalisierung. Beispielsweise konnte ein mittelständisches Unternehmen durch die Einführung von E-Rechnungen seine Rechnungsbearbeitungszeit um 50 Prozent reduzieren und gleichzeitig die Fehlerquote um 30 Prozent senken.

Erfahrungsberichte im Umgang mit digitalen Rechnungen

Ein weiteres Beispiel ist ein großes Handelsunternehmen, das durch die Nutzung von E-Rechnungen seine Transparenz in der Buchhaltung verbessern und signifikante Kosteneinsparungen realisieren konnte. Diese Erfahrungsberichte zeigen, dass eine sorgfältige Planung und Implementierung entscheidend für den Erfolg sind.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung

Was ist der Unterschied zwischen einer E-Rechnung und einer PDF-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist ein in einem strukturierten elektronischen Format ausgestelltes Dokument, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Eine PDF-Rechnung hingegen ist ein digitales Abbild einer Papierrechnung und erfordert manuelle Eingaben zur Verarbeitung.

Wer ist von der Pflicht zur E-Rechnung betroffen?

Betroffen sind alle im Inland ansässigen Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an andere Unternehmen verkaufen. Dies betrifft sowohl den B2B- als auch den B2G-Bereich.

Welche technischen Voraussetzungen sind erforderlich?

Unternehmen benötigen ein System, das strukturierte Datenformate wie XML verarbeiten kann. Zudem ist eine Anbindung an zentrale Rechnungseingangsplattformen wie die ZRE oder OZG-RE erforderlich.

Wie beeinflussen neue Technologien die Nutzung von E-Rechnungen?

Neue Technologien wie Blockchain und künstliche Intelligenz könnten die Nutzung von E-Rechnungen weiter revolutionieren. Blockchain bietet dabei die Möglichkeit, die Sicherheit und Transparenz der Rechnungsprozesse zu erhöhen, während KI-basierte Lösungen die automatische Verarbeitung und Analyse von Rechnungsdaten optimieren könnten.