Die beliebte Fotoplattform Flickr hat Anfang April angekündigt, eine automatisierte Bilderprüfung einzuführen. Sie reagiert damit auf die aktuelle Diskussion um das Urheberrecht im Internet reagiert. Ein idealer Zeitpunkt, um einen Blick auf den aktuellen Stand des Urheberrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Thema Cloud Computing, zu werfen.

Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht beschreibt das Recht auf den Schutz des eigenen geistigen Eigentums. Es legt zudem fest, wer dieses Eigentum uneingeschränkt nutzen darf. Das Urheberrecht wurde in Deutschland im Jahre 1965 erlassen und ist 1966 in Kraft getreten.

Das Urheberrecht – und seine Grenzen

Damit ein Autor sein Werk urheberrechtlich schützen kann, müssen vier grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Werk muss das Ergebnis „menschlichen Schaffens“ sein,
  2. durch die menschlichen Sinne wahrnehmbar sein,
  3. eine kreative Leistung darstellen und
  4. durch den Urheber und dessen Persönlichkeit geprägt sein.

Damit reicht die mögliche Bandbreite der geschützten Werke von Texten über Musikdateien bis zum Code. Sind diese vier Voraussetzungen erfüllt, dürfen die Werke nicht ohne Zustimmung des Urhebers vervielfältigt, verbreitet, bearbeitet oder öffentlich wiedergegeben werden.

Die Schrankenbestimmung des Urheberrechts

Im Urheberrecht gibt es einige sogenannte Schrankenbestimmungen. Dabei handelt es sich um Regelungen, die in Ausnahmefällen greifen und unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken erleichtern sollen. Zu diesen Ausnahmen gehören zum Beispiel die aktuelle Berichterstattung in den Medien, die Wiedergabe eines Werkes als Zitat sowie die Nutzung und Vervielfältigung von Werken, die sich an öffentlichen Orten befinden. Insgesamt sind diese Ausnahmen aber eher begrenzt, im Zweifelsfall entscheidet der Richter im deutschen Recht eher zugunsten des Urhebers.

Umstrittene Urheberrechtsform wurde im April 2019 beschlossen

Am 15.04.2019 wurde die heiß diskutierte Urheberrechtsform beschlossen. Damit kommt, trotz allen Protestes die Reform des Urheberrechtes. Auch Deutschland hat mit ja gevotet, allerdings mit einer rechtlich nicht bindenden Ergänzung, wonach Upload-Filter dennoch vermieden werden sollen. Nun haben die Länder der EU zwei Jahre Zeit die Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Eigene vs. Fremde Daten

Für den Upload in der Cloud macht es damit einen entscheidenden Unterschied, ob eigene oder fremde Daten hochgeladen werden. Wer der alleinige Urheber eines Werkes ist, also zum Beispiel Autor eines Textes, muss keine weiteren rechtlichen Bestimmungen beachten. Das Urheberrecht müssen Sie dann berücksichtigen, wenn Sie auch fremde Dateien mithilfe von Cloud Computing speichern. Zu diesen geschützten Werken können auch schon einfache Texte, Grafiken oder Präsentationen gehören, auf die Sie einen Zugriff gewähren, der so vom Autor nicht vorgesehen war.

Verantwortlichkeit beim Urheberrecht in der Cloud

Die Verantwortung für die geteilten Daten liegt aktuell nicht beim Anbieter des Cloud-Services, sondern beim Anwender, der den (erweiterten) Zugriff zur Verfügung stellt. Das heißt, jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass die entsprechenden Copyrights und Urheberrechte beachtet werden. Damit unterscheiden sich die Anbieter von Cloud-Services auch von öffentlich-zugänglichen Onlineplattformen wie YouTube und Flickr. Vor dem Hintergrund des Datenschutzes empfiehlt sich trotzdem auch ein Blick in die Nutzungsbedingungen des Cloud-Anbieters. Hier ist detailliert aufgeführt, was Cloud-Anbieter mit den hochgeladenen Daten unternehmen dürfen.

Unterschied der Urheberschaft zwischen der Private bzw. Public Cloud

Nicht nur die Urheberschaft der in der Cloud gespeicherten Daten macht einen Unterschied, sondern auch die Intention. Werden die Daten vom Nutzer in der Private Cloud gespeichert, spricht der Gesetzgeber von einer „privaten Speichernutzung im Internet ohne Zurschaustellung“. Das heißt, in einer privaten Cloud werden Daten genauso gespeichert wie auf einer lokalen Festplatte oder auf USB-Sticks.

Komplexer wird der Fall, wenn Sie eine Information in einer Public Cloud hochladen und mit anderen Nutzern teilen. Besonders dann, wenn es sich dabei nicht nur um den privaten Kreis von Angehörigen und Freunden handelt. Eine der erlaubten Schranken des Urheberrechts ist die Erstellung von Kopien zu privaten Zwecken (Privatkopie). Dies gilt bei der weiteren Verbreitung von fremden Werken an eine dritte Person über Cloud-Dienste aber nicht mehr.

TeamDrive hat den Charakter einer privaten Cloud

TeamDrive verhält sich wie eine private Cloud. Das heißt, nur der Inhaber eines Spaces hat Zugang über seine Spaces und somit über seine Dateien. Alle Daten, die in der TeamDrive Cloud gespeichert werden, sind niemals für Dritte lesbar. Auch nicht für Suchmaschinen oder andere Prozesse die nicht vom Anwender kontrolliert werden.