DSGVO-Konformität

Mit der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, wird erstmals in der EU der Datenschutz für öffentliche Stellen (Öffentlicher Dienst) und nicht-öffentliche Stellen (Unternehmen) einheitlich geregelt. Die DSGVO trat am 25. Mai 2018 in Kraft und wurde erarbeitet, um Datenschutzgesetze in ganz Europa zu vereinheitlichen und vor allem personenbezogene Daten unter besseren Schutz zu stellen. Letztlich gilt die DSGVO im Prinzip für jede Person und jede Stelle, die sich mit personenbezogenen Daten von EU-Bürgern befasst. Wenn Sie ein Bürger der EU sind oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unterliegen Sie der DSGVO.

Mit TeamDrive erfüllen Sie bzgl. der Datenspeicherung grundsätzlich alle Vorgaben der DSGVO.

Eine wichtiger Grundsatz der DSGVO ist, dass Ihre Daten nur auf Servern mit physischem Standort innerhalb der EU gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

Wenn Sie die standardmäßige TeamDrive-Cloud zur Speicherung Ihrer Daten nutzen, dann befinden sich ihre verschlüsselten Daten auf Servern in Deutschland – und zwar in einem großen deutschen Rechenzentrum in Frankfurt am Main.

Ihre Daten verlassen somit nicht den deutschen Standort und verbleiben damit auch im Hoheitsgebiet der EU. Firmen aus Drittländern wie z.B. den USA, welche ggf. keine so strengen Datenschutzrichtlinien unterworfen sind, haben legal keinen Zugriff auf Ihre Daten.

Darüber hinaus verschlüsselt TeamDrive Ihre Dateien permanent und noch bevor sie über das Internet an den TeamDrive-Server übertragen werden. Durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und das Zero Knowledge Prinzip sind Ihre Daten durch Dritte nicht einsehbar.

Die geprüfte und zertifizierte Datensicherheit der TeamDrive-Cloud Lösung wird regelmäßig durch unabhängige Auditoren bestätigt und zertifiziert – unter anderem durch akkreditierte Sachverständige der EuroPriSe GmbH zertifiziert. Lesen Sie mehr dazu auf der Seite Compliance