Detlef Schmuck: „Es ist kaum vorstellbar, dass sich die USA dem Datenschutzdiktat der EU unter¬werfen werden.“

Hamburg, 20. April 2022 – „Die sogenannte politische Einigung zum Datenschutz zwischen der Europäischen Union und den USA ist zum jetzigen Zeitpunkt keinen Pfifferling wert“, sagt der Datensicherheitsexperte Detlef Schmuck. Die Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen und US-Präsident Joe Biden hatten kürzlich mit einer derartigen Ankündigung überrascht. „Es gilt nach wie vor die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs EuGH vom Juni 2020, nach der das transatlantische Datenschutzabkommen Privacy Shield ungültig ist. Jede neue und wie auch immer geartete Regelung wird sich vor dem gleichen Gericht zu verantworten haben“, ist sich Detlef Schmuck, Geschäftsführer des Hamburger Datendienstleisters TeamDrive, sicher.

Er führt aus: „Es liegt bei den USA, den dortigen Datenschutz auf das Niveau der Europäischen Union zu heben. Dazu wird eine Executive Order des US-Präsidenten nicht ausreichen, sondern es wird darauf ankommen, einen für europäische Bürger nachvollziehbaren und durchsetzbaren Datenschutz in den USA einzuführen. Selbst wenn ein neues Abkommen, nennen wir es Privacy Shield 2.0, wie geplant bis zum Ende dieses Jahres zustande kommen sollte, wird es Klagen dagegen geben und der Europäische Gerichtshof wird erst in einigen Jahren darüber entscheiden.“

Nach Einschätzung des Datensicherheitsfachmanns ist die Wahrscheinlichkeit, dass nach dem 2015 vom EuGH gekippten Safe-Harbor-Abkommen und dem Aus für den Privacy Shield 2020 im dritten Anlauf ein rechtskräftiges Datentransferabkommen zwischen der EU und den USA zustande kommt, „äußerst gering“. Detlef Schmuck: „Die EU hat mit der General Data Protection Regulation den Schutz personenbezogener Daten auf das weltweit höchste Niveau gebracht. Es ist kaum vorstellbar, dass sich die USA diesem Datenschutzdiktat unterwerfen werden. Viele Geschäftsmodelle von US-Unternehmen würden schlichtweg nicht mehr funktionieren, wenn man europäischen Datenschutz zugrunde legt. Europäische Firmen sind also gut beraten, auch im Fall eines neuen Abkommens abzuwarten, ob dieses in einigen Jahren vom EuGH bestätigt oder abermals gekippt wird.“