Detlef Schmuck warnt: „Die EU entwickelt sich zum digitalen Überwachungsstaat.“

Hamburg, 9. Mai 2023 – „Unter dem Deckmantel der Kriminalitätsbekämpfung führt die EU eine immer engmaschigere Überwachung der Bevölkerung ein“, warnt der Datensicherheitsexperte Detlef Schmuck, und empört sich: „Die Bundesregierung unterstützt diese Entwicklung zum Überwachungs­staat sogar noch, statt sich dagegen zu wehren.“ Er verweist darauf, dass die Bundesregierung offenbar Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation auf EU-Ebene nicht ablehnt, obwohl das im Koalitionsvertrag ausdrücklich steht. Dort heißt es „allgemeine Überwachungspflichten, Maß­nahmen zum Scannen privater Kommunikation und eine Identifizierungspflicht lehnen wir ab“. „Der Koalitionsvertrag ist zumindest in diesem Punkt das Papier nicht wert, auf dem geschrieben wurde“, wettert der Datensicherheitsexperte.

Wofür Julian Assange und Edward Snowden kämpften

Detlef Schmuck ist entsetzt: „In einer immer digitaleren Welt stellt die private Kommunikation ohne staatliche Bespitzelung ein fundamentales Bürgerrecht dar. Doch statt dieses Recht zu schützen, gibt sich die EU offenbar alle Mühe, es mit Füßen zu treten und wird dabei von der Bundesregierung mehr oder minder offen unterstützt.“ Detlef Schmuck ist Co-Autor des 2022 erschienenen Buches „Widerstand gegen die digitale Überwachung – Wofür Julian Assange und Edward Snowden kämpften“ (ISBN 978-3-947818-93-8), in dem er bereits vor den Auswüchsen der staatlichen Überwachung gewarnt hat.

Der Experte stellt klar: „Bei einem konkreten Verdachtsfall muss der Staat natürlich eingreifen. Aber der EU-Kurs sieht vor, die Anbieter digitaler Kommunikationsdienste zu verpflichten, die Nutzerschaft ohne irgendeinen Anlass permanent zu überwachen. Wohin diese dauerhafte Bespitzelung führen kann, zeigte das Bundesverfassungsgericht bereits in einem Urteil vom 15. Dezember 1983 auf.

Widerstand gegen die digitale Überwachung

Hierzu heißt es in dem Buch „Widerstand gegen die digitale Überwachung“:

Sehr weitsichtig zeigte sich das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 15. Dezember 1983, in dem es ein Grundrecht auf informationelle Selbststimmung postulierte. Das Gericht begründete sein Urteil mit der Gefährdung der freiheitlichen Grundordnung durch vom Betroffenen unbeherrschte Datensammlungen unter den Bedingungen moderner Informationstechnik. Insbesondere weist das Gericht auf die Gefahr des Panoptismus hin. Dieser wenig geläufige Begriff, der Mitte des letzten Jahrhunderts von dem französischen Philosophen Michel Foucault eingeführt wurde, bezeichnet das Phänomen, dass eine Gesellschaft durch Überwachungs- und Kontrollmechanismen immer gleich­förmiger wird. Fourcault spricht von einer sozialen Konformität des Individuums. Michel Foucault schreibt: „Derjenige, welcher der Sichtbarkeit unterworfen wird und dies weiß, übernimmt die Zwangsmittel der Macht und spielt sie gegen sich selbst aus; er internalisiert das Machtverhältnis, in welchem er gleichzeitig beide Rollen spielt; er wird zum Prinzip seiner eigenen Unterwerfung.“

Bezeichnenderweise prägt er den Begriff „Panoptimus“ (übrigens angelehnt an den architektonischen Entwurf eines perfekten Gefängnisses, des „Panopticon“, des englischen Philosophen Jeremy Bentham) lange vor der allgegenwärtigen digitalen Überwachung der heutigen Zeit. Fourcault stellt das Phänomen der zunehmenden Gleichförmigkeit der Gesellschaft seit dem 18. Jahrhundert fest. Schule, Militärdienst und eine durch den aufkommenden Kapitalismus geförderte Anpassung des Einzelnen an eine vorgegebene Arbeitsumgebung führen zu einer Vereinheitlichung der Gesellschaft, in der die Anpassung an die Normen wichtiger wird als die eigene Individualität. 

Dabei reicht es offenbar, wenn wir damit rechnen müssen, bespitzelt und bewertet zu werden, unabhängig davon, ob uns tatsächlich jemand zusieht, zuhört oder mitliest. Schon die potenzielle Überwachung führt dazu, dass die meisten Menschen ihr Verhalten an die normativen Erwartungen anpassen. Über einen längeren Zeitraum hinweg kommt es dadurch zu einer Verinnerlichung der erwarteten Normen. Derjenige, der die Normen aufstellt – egal, ob Staat oder Unternehmen – muss also in der Regel gar keinen Zwang mehr ausüben, damit die Normen eingehalten werden. Wir verinnerlichen die Regeln, wenn man sie uns nur lange genug vorgibt und wir uns der Gefahr bewusst sind, dass wir möglicherweise ständig überwacht werden, und halten uns dann „von ganz allein“ an diese Normen.

Daraus leitete das Bundesverfassungsgericht für sein Urteil zum Grundrecht auf informationelle Selbststimmung ab. „Wer nicht weiß oder beeinflussen kann, welche Informationen über sein Verhalten gespeichert werden, passt sein Verhalten aus Vorsicht an. Das beeinträchtigt nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit, sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung der Bürgerschaft bedarf“, urteilen die Richter am höchsten deutschen Gericht.

Die zentrale Stelle lautet im Wortlaut: „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. … Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“

Detlef Schmuck beklagt: „Die heutige Politik kennt dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Hintergründe offenbar nicht oder missachtet sie bewusst. Jedenfalls scheint die EU-Kommission fest entschlossen, jedwede Privatsphäre in der digitalen Kommunikation in Europa abzuschaffen und die Bundesregierung geriert sich als Steigbügel dieser Politik des digitalen Gefängnisses.“

Orwell-Diktat verbindlich in der EU

Die beiden EU-Kommissarinnen Dubravka Šuica (Demografie) und Ylva Johansson (Inneres) hatten 2022 mit Verweis auf den sexuellen Missbrauch von Kindern ein aus Brüssel kontrolliertes EU-weites Überwachungssystem für E-Mails, Datenaustauschdienste wie TeamDrive sowie iMessage, WhatsApp und andere Messenger vorgestellt. Das sogenannte „EU-Zentrum gegen Kindesmissbrauch“ soll die Onlinedienste zwingen, die Kommunikation der Nutzer lückenlos auf verbotene Inhalte zu überprüfen. In dem 125-seitigen Entwurf gibt sich die Kommission „alle Mühe, keine Lücken zu lassen“, analysiert Datensicherheitsexperte Schmuck. Anbieter, die sich dem „Orwell-Diktat“ nicht unterwerfen, sollen in Europa verboten werden. Er sagt: „2023 wird klar, dass sich Deutschland gegen diese Orwell’sche Horrorvorstellung nicht ernsthaft wehrt.“

Die Darstellung der EU-Kommissarinnen, wonach jährlich rund 85 Millionen Bilder im Internet zu finden wären, die sexuelle Gewalt gegen Kinder zeigten, hält Schmuck für „zutiefst irreführend“. Er sagt: „Jedes Verbrechen ist schlimm, solche gegen Kinder sind besonders schändlich. Aber deshalb über 500 Millionen Europäer unter Generalverdacht zu stellen, ist ebenso verwerflich. Wer sich dagegen wehrt, wird beinahe automatisch in eine Ecke gestellt, als ob er Missbrauch verharmlost oder gar verteidigt.“