Mit dem Brexit wird Großbritannien wohl zum datenschutzrechtlich unsicheren Drittland

Hamburg, 14. März 2019 – Angesichts der Unsicherheit über das Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union wird es für die Unternehmen höchste Zeit bei der Speicherung personenbezogener Daten zwischen Kontinentaleuropa und der EU zu unterscheiden, erklärt Detlef Schmuck, Geschäftsführer der Hamburger TeamDrive Systems GmbH. Der gleichnamige Sync&Share-Service erlaubt Anwendern die genaue Festlegung, in welchem Land ihre Daten gespeichert werden. So lassen sich beispielsweise Daten von britischen Personen in Großbritannien und Daten von EU-Bürgern in Deutschland halten.

„Kritisch wird es bei Clouddiensten, bei denen der Anwender nicht exakt festlegen kann, auf welchen Servern in welchen Ländern und damit auch in welchen Rechtsgebieten seine Datenbestände eigentlich liegen“, warnt TeamDrive-Chef Detlef Schmuck.

Die Brexit-Datenschutzfrage ist für alle Firmen relevant, die personenbezogene Daten nach Großbritannien übermitteln oder dort ansässigen Unternehmen Zugriff auf diese Daten gewähren. Typische Szenarien hierfür sind eine eigene Niederlassung in Großbritannien, ein Dienstleister auf der Insel und Online-Services, die von dort bezogen werden. Betroffen können beispielsweise Kunden, Mitarbeiter oder Bewerber sein. Sollte es zum Brexit kommen, wird Großbritannien vermutlich als ein datenschutzrechtlich unsicheres Drittland eingestuft. Dem entsprechend ist mit empfindlichen Geldbußen zu rechnen.

„Von Seiten TeamDrive ist das Thema Datenschutz im Brexit-Fall bestens vorbereitet“, sagt Geschäftsführer Detlef Schmuck, und fügt hinzu: „Aber natürlich nutzen viele Unternehmen weitere Clouddienste etwa für Vertrieb und Marketing, die ebenfalls diesbezüglich überprüft werden sollten.“