- Detlef Schmuck: „Wer im Home Office zu wenig auf Datenschutz und Datensicherheit achtet, läuft Gefahr, Heerscharen von Abmahnanwälten und Hackern in die Hände zu fallen.“
- VPN-Falle: Virtuelle private Netzwerke sorgen nicht automatisch für Datenschutz.
Hamburg, 26. August 2020 – Die Firmen sind gut beraten, ihre Unternehmens-IT auf die zweite Corona-Welle vorzubereiten, meint Detlef Schmuck, Geschäftsführer des Hamburger Datendienstleisters TeamDrive. Dabei müssten viele Unternehmen vor allem die Datensicherheit und den Datenschutz stärken, mahnt er.
TeamDrive-Geschäftsführer Detlef Schmuck erläutert: „Viele Unternehmen haben in der Corona-Krise ihre Belegschaften Hals über Kopf ins Home Office geschickt und in irgendeiner Form ans Firmennetzwerk angebunden, um die Arbeitsfähigkeit herzustellen. Datenschutz und Datensicherheit spielten dabei zunächst häufig keine große Rolle. Das nutzen zahlreiche Abmahnanwälte ebenso wie die Hackerszene zwischenzeitlich weidlich aus. Daher ist es für die Unternehmen höchste Zeit, ihre Firmen-IT dauerhaft auf flexible Home Office-Arbeitsplätze einzurichten.“
Dabei warnt der TeamDrive-Chef vor der „VPN-Falle“. Die Einrichtung eines virtuellen privaten Netzwerks (VPN) sei nicht nur mit hohem Kosten- und Zeitaufwand verbunden, sondern schaffe auch keineswegs per se eine Konfiguration, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspräche. „Das VPN sorgt einzig und allein dafür, dass entfernte Rechner abhörsicher angebunden werden – mehr nicht. Datenschutz, Revisionssicherheit und die Befolgung der GoBD, wie sie in Deutschland zwingend vorgeschrieben sind, werden durch VPN nicht gewährleistet“, erklärt Detlef Schmuck. Die bessere Alternative besteht in der Regel darin, einen Clouddienst zu nutzen, der allen diesen gesetzlichen Anforderungen genügt, meint der TeamDrive-Chef, und stellt klar: „Nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kommen hierfür keine US-Firmen in Frage, sondern nur Anbieter, die ihren Hauptsitz in der EU haben.“