“Steuerberater sind nach § 57 StBerG zur Verschwiegenheit verpflichtet und als Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB strafrechtlich zur Geheimhaltung von Mandantendaten angehalten. Gleichzeitig sollen Belege, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen möglichst unkompliziert mit Mandanten und dem Finanzamt ausgetauscht werden.”
TeamDrive verbindet beides: Ende-zu-Ende-verschlüsselter, DSGVO- und GoBD-konformer Datenaustausch mit direkter Anbindung an DATEV Unternehmen Online.
Rechtliche Anforderungen an die Cloud-Nutzung für Steuerkanzleien
57 StBerG verpflichtet Steuerberater zur Verschwiegenheit über alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufs bekannt wird. Als Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB dürfen Steuerberater seit der Reform 2017 externe Dienstleister wie Cloud-Anbieter einbinden, ohne sich strafbar zu machen – vorausgesetzt, der Anbieter verpflichtet sich selbst vertraglich zur Verschwiegenheit. TeamDrive stellt dafür einen gesonderten Vertrag für Berufsgeheimnisträger bereit.
DATEV-Belegtransfer mit TeamDrive nutzen
DATEV Unternehmen Online bietet drei Wege der Datenanbindung: per DATEV-Cloud, per E-Mail oder per Belegtransfer. Den Belegtransfer deckt TeamDrive konkret ab: Mandanten legen ihre gescannten oder elektronischen Belege in einem TeamDrive-Space-Ordner ab, der in DATEV Unternehmen Online als Import-Ordner hinterlegt ist. Der Steuerberater führt darüber den Datenimport durch – ohne Medienbruch, GoBD-konform und revisionssicher archiviert.
Preise für Steuerkanzleien
Der Einstieg beginnt ab 6,33 € pro Arbeitsplatz und Monat (Professional Starter 5 Cloud, jährliche Zahlung). Das Starterpaket für die Kanzlei (Professional Starter 5 Cloud) mit 5 Nutzern und 100 GB Cloud-Speicher in Deutschland kostet 389 € im Jahr.

