“Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a BRAO) und die notarielle Schweigepflicht (§ 18 BNotO) stellen zusammen mit der DSGVO hohe Anforderungen an die Sicherheit von Mandantendaten. Kanzleien, die Schriftsätze, Urkunden oder Mandantenakten über unverschlüsselte E-Mails oder US-Clouddienste übertragen, riskieren berufsrechtliche Konsequenzen und einen Verstoß gegen die DSGVO.”
TeamDrive speichert alle Daten Ende-zu-Ende-verschlüsselt auf Servern in Deutschland – mit Zero-Knowledge-Architektur, die selbst TeamDrive keinen Einblick in Mandantendaten ermöglicht.
Rechtliche Anforderungen an die Cloud-Nutzung von Kanzleien und Notariaten
43a BRAO verpflichtet Rechtsanwälte zur Verschwiegenheit über alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufs bekannt wird. Für Notare gilt mit § 18 BNotO eine vergleichbare, über das Ende der Amtszeit hinaus fortwirkende Schweigepflicht. Seit der BRAO-Reform 2017 regelt § 43e BRAO, unter welchen Voraussetzungen Anwälte externe Dienstleister wie Cloud-Anbieter einbinden dürfen: sorgfältige Auswahl, vertragliche Verschwiegenheitspflicht des Anbieters und Zugriff nur im notwendigen Umfang.
Die Nutzung von US-Clouddiensten ist damit in aller Regel nicht vereinbar, da US-Behörden über den CLOUD Act auch auf dort gespeicherte Daten europäischer Kunden zugreifen können.
TeamDrive DAV – Partner des Deutschen Anwaltvereins
Für die knapp 70.000 Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist TeamDrive DAV seit 2015 die offizielle Speicherlösung. Der Vertrag zwischen DAV und TeamDrive sichert Kanzleien ein rechtskonformes, DSGVO-konformes System mit Cloud-Infrastruktur in Frankfurt – ausschließlich unter Kontrolle deutscher Betreiber und ohne Berührung mit dem US-amerikanischen CLOUD Act.
Preise für Kanzleien und Notariate
Der Einstieg beginnt ab 6,33 € pro Arbeitsplatz und Monat (Professional Starter 5 Cloud, jährliche Zahlung). Das Starterpaket für die Kanzlei (Professional Starter 5 Cloud) mit 5 Nutzern und 100 GB Cloud-Speicher in Deutschland kostet 389 € im Jahr.

