Ein Kundenprojekt liegt auf dem Bürorechner, die letzte Abstimmung steckt im E-Mail-Postfach und die benötigte Datei fehlt auf dem Laptop. Wer selbstständig arbeitet, kennt solche Situationen. Gerade wenn mehrere Projekte parallel laufen und Kunden oder externe Partner beteiligt sind, wird die Organisation von Dateien schnell aufwendig.
Cloud-Dienste können dabei helfen, Unterlagen an einem gemeinsamen Ort bereitzustellen und auf verschiedenen Geräten zu nutzen. Für Selbstständige und Freiberufler reicht das vom einfachen Dateiaustausch bis zu Anwendungen für Buchhaltung, Projektarbeit oder Kundenverwaltung.
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vom eigenen Arbeitsalltag ab. Entscheidend sind die benötigten Funktionen, der Schutz der Daten und ein verlässlicher Umgang mit Sicherung und Aufbewahrung.
Cloud Computing umfasst mehr als Online-Speicher
Eine Cloud stellt IT-Ressourcen über ein Netzwerk bereit. Das können Speicherplatz, Rechenleistung oder fertige Anwendungen sein. Die drei grundlegenden Leistungsmodelle unterscheiden sich darin, was der Anbieter bereitstellt und welche Aufgaben beim Nutzer bleiben:
- Software as a Service (SaaS): Eine fertige Anwendung wird als Dienst genutzt, beispielsweise für Dateiaustausch, Buchhaltung oder Zusammenarbeit.
- Infrastructure as a Service (IaaS): Der Anbieter stellt grundlegende Ressourcen wie virtuelle Server und Speicher bereit. Betriebssysteme und eigene Anwendungen müssen weiterhin betreut werden.
- Platform as a Service (PaaS): Eine technische Plattform bietet die Grundlage, um eigene Anwendungen zu entwickeln und zu betreiben.
Für die alltägliche Arbeit vieler Selbstständiger sind vor allem fertige Anwendungen interessant. Wer eigene Software entwickelt oder besondere technische Anforderungen hat, benötigt möglicherweise eine Plattform oder zusätzliche Infrastruktur. Quelle: BSI – Grundlagen und Leistungsmodelle des Cloud Computing
Davon zu unterscheiden sind die Betriebsmodelle: Eine Private Cloud ist einer einzelnen Organisation vorbehalten, während ein Public-Cloud-Anbieter Dienste für mehrere Kunden bereitstellt. Auch eine Private Cloud kann extern betrieben werden. Aus der Bezeichnung allein lässt sich deshalb weder der eigene Wartungsaufwand noch das Sicherheitsniveau ableiten.
Dateien auf mehreren Geräten nutzen
Viele Selbstständige wechseln zwischen Büro, Homeoffice, Kundenterminen und unterwegs. Ein Cloud-Speicher kann Arbeitsdateien auf den dafür vorgesehenen Geräten verfügbar machen. Mit einer Synchronisationsfunktion werden Änderungen zwischen den verbundenen Geräten und dem Cloud-Speicher abgeglichen.
Dabei lohnt sich ein Blick auf die Arbeitsweise der jeweiligen Anwendung. Manche Dateien werden lokal gespeichert und stehen auch ohne Internetverbindung zur Verfügung. Andere lassen sich erst nach dem Herunterladen oder ausschließlich online nutzen.
Für mobile Arbeit ist daher wichtig, benötigte Unterlagen vorab verfügbar zu machen. Bei großen Dateien sollte außerdem ausreichend Zeit für die Übertragung eingeplant werden.
Mit Kunden und Projektpartnern zusammenarbeiten
Bei gemeinsamen Projekten hilft eine klare Ablage: Jeder Kunde erhält einen eigenen Bereich, Arbeitsstände sind eindeutig benannt und abgeschlossene Unterlagen lassen sich von laufenden Aufgaben unterscheiden.
Ein Beispiel ist eine Designerin, die Entwürfe zur Freigabe bereitstellt. Der Kunde erhält Zugriff auf die vorgesehenen Dateien, während interne Kalkulationen in einem getrennten Bereich bleiben. Ähnlich lässt sich die Übergabe von Belegen an die Steuerberatung organisieren.
Welche Möglichkeiten dafür zur Verfügung stehen, hängt vom Dienst ab. Nutzerkonten, projektbezogene Berechtigungen und geschützte Freigabelinks erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Ein Downloadlink ermöglicht beispielsweise die Übergabe einer Datei, ohne automatisch eine dauerhafte Zusammenarbeit einzurichten.
Die bisherige TeamDrive-Anwenderseite für Selbstständige und Freiberufler beschreibt mobilen Zugriff, Dateiaustausch und Zusammenarbeit als zentrale Einsatzmöglichkeiten.
Cloud-Kosten anhand des eigenen Bedarfs bewerten
Ein Cloud-Dienst kann den Aufwand für eigene Infrastruktur reduzieren. Ob er wirtschaftlich passt, zeigt sich aber erst beim Vergleich des tatsächlichen Bedarfs mit dem angebotenen Leistungsumfang.
Zum monatlichen oder jährlichen Preis können weitere Kosten hinzukommen, etwa für zusätzliche Nutzer, mehr Speicher, besondere Funktionen oder Unterstützung bei der Einrichtung. Auch die Zeit für die laufende Organisation gehört zur Betrachtung.
Für einen sinnvollen Vergleich sollten Selbstständige zunächst festhalten, wie viel Speicher sie benötigen, mit wie vielen Personen sie zusammenarbeiten und welche Funktionen regelmäßig verwendet werden. Ein Fotograf mit umfangreichen Bilddateien hat andere Anforderungen als eine Beraterin, die hauptsächlich Dokumente austauscht.
Ebenso relevant sind Vertragslaufzeit und Datenexport. Die eigenen Unterlagen sollten sich bei einem Anbieterwechsel in einer brauchbaren Form übernehmen lassen.
Datenschutz gilt auch im Ein-Personen-Unternehmen
Wer geschäftlich personenbezogene Daten verarbeitet, muss die einschlägigen Datenschutzanforderungen beachten. Dazu können Kundenkontakte, Vertragsunterlagen oder Informationen über Projektbeteiligte gehören. Die geringe Unternehmensgröße hebt diese Pflichten nicht auf.
Bei einem Cloud-Dienst ist zu klären, welche Rolle der Anbieter übernimmt. Verarbeitet er personenbezogene Daten im Auftrag, ist grundsätzlich ein Vertrag nach Artikel 28 DSGVO erforderlich. Darin werden unter anderem Weisungen, Sicherheitsmaßnahmen und der Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter geregelt.
Auch Verarbeitungsorte und mögliche Drittlandübermittlungen müssen geprüft werden. Ein Serverstandort in Deutschland allein garantiert keine vollständige DSGVO-Konformität. Zusätzlich kommt es auf Verträge, technische Maßnahmen und die eigene Nutzung an.
Personenbezogene Daten sollten nur für festgelegte Zwecke verarbeitet und zugänglich gemacht werden. Aufbewahrungs- und Löschregeln gehören deshalb zur Organisation der Ablage. Quelle: DSGVO, insbesondere Artikel 5, 28, 32 und 44 ff.
Verschlüsselung und sichere Zugänge gehören zusammen
Beim Umgang mit vertraulichen Unterlagen sollte geprüft werden, wie der Dienst Daten während der Übertragung und im Speicher schützt. Bei Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist zusätzlich relevant, wer die Schlüssel kontrolliert und wie ein verlorener Zugang wiederhergestellt werden kann.
Auch die eigenen Geräte und Benutzerkonten benötigen Schutz. Dazu gehören aktuelle Software, starke Passwörter und möglichst eine Zwei-Faktor-Authentisierung. Eine verschlüsselte Ablage schützt nicht vor jedem Risiko auf einem unzureichend gesicherten Laptop.
Für Freigaben empfiehlt sich ein fester Ablauf: Empfänger prüfen, den benötigten Zugriff festlegen und die Berechtigung nach Abschluss der Zusammenarbeit wieder entfernen. Bereits heruntergeladene Kopien lassen sich durch das Entziehen einer Freigabe allerdings nicht zurückholen. Quelle zu Verschlüsselung und Zugangsschutz: BSI – Daten verschlüsseln, löschen und sichern
Synchronisation ersetzt kein Backup
Synchronisation hält Dateien auf mehreren Geräten auf einem gemeinsamen Stand. Dabei können auch unerwünschte Änderungen weitergegeben werden: Wird eine Datei versehentlich gelöscht oder überschrieben, kann sich diese Änderung auf die verbundenen Speicherorte übertragen.
Ein Backup dient dagegen dazu, einen früheren Zustand wiederherzustellen. Eine Versionierung kann dabei helfen, ist aber nach Umfang und Aufbewahrungsdauer zu beurteilen.
Vor der Nutzung sollten deshalb drei Punkte geklärt sein: welche Daten gesichert werden, wie lange Sicherungen erhalten bleiben und wie die Wiederherstellung funktioniert. Eine gelegentliche Wiederherstellungsprobe zeigt, ob wichtige Unterlagen tatsächlich vollständig und lesbar zurückgeholt werden können.
Für besonders wichtige Daten kann eine zusätzliche, vom laufenden Arbeitsbestand getrennte Sicherung sinnvoll sein. Quelle: BSI – Backup planen und überprüfen
Steuerliche Unterlagen richtig aufbewahren
Auch Selbstständige und Freiberufler müssen steuerlich relevante Unterlagen nach den jeweils geltenden Vorschriften aufbewahren. Eine einheitliche Frist von zehn Jahren für sämtliche Dokumente gibt es nicht.
Grundsätzlich gelten beispielsweise:
| Unterlagen | Aufbewahrungsfrist |
|---|---|
| Rechnungen und Buchungsbelege | 8 Jahre |
| Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse, soweit aufbewahrungspflichtig | 10 Jahre |
| Empfangene und abgesandte Handels- oder Geschäftsbriefe sowie sonstige steuerlich relevante Unterlagen | 6 Jahre |
Welche Pflicht greift, richtet sich nach der Art der Unterlage und den einschlägigen Vorschriften. Fristen beginnen grundsätzlich mit dem Ende des maßgeblichen Kalenderjahres; in bestimmten Fällen kann eine längere Aufbewahrung erforderlich sein. Quellen: § 147 AO, § 14b UStG
Die GoBD beschreiben Anforderungen an die elektronische Führung und Aufbewahrung steuerlich relevanter Unterlagen. Dazu gehören Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und der Schutz vor unbemerkten Änderungen.
Ein gewöhnlicher Cloud-Ordner, in dem Dateien beliebig ersetzt oder gelöscht werden können, erfüllt diese Anforderungen nicht automatisch. Entscheidend sind die eingesetzte Technik und das tatsächliche Verfahren. Auch die Dokumentation muss erklären, wie Unterlagen erfasst, verarbeitet, aufbewahrt und wiedergefunden werden. Ihr Umfang richtet sich nach der Komplexität des Betriebs. Quelle: Bundesfinanzministerium – GoBD
Die Cloud in den eigenen Arbeitsalltag einführen
Für den Einstieg eignet sich ein überschaubarer Vorgang, etwa der Austausch von Projektunterlagen mit einem Kunden. Dabei lässt sich prüfen, ob Ablage, Freigaben und Zugriff auf den benötigten Geräten funktionieren.
Anschließend können weitere Aufgaben hinzukommen. Wichtig ist, dass laufende Projektdateien, Sicherungen und aufbewahrungspflichtige Dokumente jeweils passend behandelt werden. Eine verständliche Ordnerstruktur und feste Regeln erleichtern das auch dann, wenn später weitere Personen mitarbeiten.
Informationen zur Umsetzung mit TeamDrive finden Sie auf unserer Seite zu Cloud-Lösungen für Selbstständige und Freiberufler.
